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Fahrradversicherungen

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Man kann ein Fahrrad gegen Diebstahl versichern. Der einfachste Weg dies zu tun ist mit Sicherheit die Hausratversicherung. In den alten Verträgen nach VHB 74 ist das Fahrrad sogar bis zu 255 Euro automatisch mitversichert. Dieser Betrag ist jedoch nicht hoch genug. Außerdem sollte man sich erkundigen, ob das Fahrrad mit dem Neuwert oder dem Nennwert versichert ist. Bei neueren Hausrat-Policen ist das Fahrrad nicht automatisch mit versichert, kann aber gegen einen geringen Aufpreis mit eingeschlossen werden. Man erhält so eine Neuwert-Versicherung. Bei den meisten Versicherungen ist es jedoch Grundvoraussetzung, dass das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr in einem geschlossenen Raum untergebracht wird. Als Ausnahme gilt nur der Gebrauch des Fahrrads. Ebenso muss das Fahrrad ordentlich abgeschlossen und gesichert sein, wenn es abgestellt wird.
Gerade für teure Fahrräder lohnt sich der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung in jedem Fall. Hier ist immer der Neuwert versichert, die Bedingungen sind aber je nach Anbieter unterschiedlich. So darf bei manchen Versicherungen das Rad auch nachts draußen stehen, wenn es mit einem soliden Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen wurde. Die Tarife einer Fahrradversicherung können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Ist es zu einem Schadensfall gekommen, zahlen viele Versicherungen jedoch nur, wenn das gesamte Fahrrad gestohlen wurde. Wer noch andere Bereiche absichern möchte, kann über eine spezielle Kasko-Versicherung auch Diebstahl von Einzelteilen, Unfallschäden, Vandalismus oder Transportschäden mit aufnehmen. In der Regel ist hier ein Neupreis des Fahrrads von über 500,- € Grundvoraussetzung.
Manchmal werden von den Versicherungen bestimmte Schlösser vorgeschrieben. Auch kann man unter Umständen einen Beitragsnachlass erhalten, wenn das Rad codiert ist. Vor Abschluss einer Versicherung sollte man sich die Bedingungen und das Kleingedruckte gut durchlesen, damit man sicher ist, für die eigenen Anforderungen die passende Versicherung abzuschließen.
Eine Versicherung ist natürlich niemals ein Ersatz für ein solides Fahrradschloss und die notwendige Umsicht, man kann aber immerhin auf Schadensregulierung hoffen. Im Schadensfall erwartet die Versicherung natürlich einen Nachweis über den Wert des Fahrrads. Deshalb sollte man die Rechnungen immer gut aufbewahren, selbst wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. Auch eine Diebstahlsmeldung bei der Polizei ist verpflichtend. Das Aktenzeichen dieser Anzeige muss bei der Schadensmeldung mit angegeben werden.

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